Bei entsprechender Witterung schleudern die Rotoren von Windenergieanlagen kiloschwere Eisblöcke mitunter mehrere hundert Meter weit. Diese Gefahr ist technisch kontrollierbar. Der Gesetzgeber hält es jedoch bislang nicht für nötig, diesen Anlagen eine TÜV-Prüfpflicht aufzuerlegen, wie sie für Industrieanlagen mit ähnlichem Gefahrenpotential selbstverständlich ist.
Das Anlegen der beliebten Langlaufloipe zwischen Schlettau und Hermannsdorf sowie Wanderungen und Spaziergänge sind im Umfeld des geplanten Windparks aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu empfehlen. Durch entsprechende Hinweisschilder entziehen sich die Betreiber jeglicher Haftung.
